Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragspartner

Der Anmelder ist, für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen, Vertragspartner der Skizunft e.V. im TSV Laupheim 1862. Er ist damit auch für alle Zahlungsverpflichtungen der angemeldeten Teilnehmer verantwortlich.

Anmeldung

Die Anmeldung zu den Wintersportveranstaltungen der Skizunft Laupheim muss schriftlich per Online-Formular erfolgen. Die in der Rechnungsadresse genannte Person ist für die Richtigkeit aller Daten der auf der Rechnung ausgewiesenen Teilnehmer verantwortlich. Bei der Anmeldung muss der Rechnungsempfänger eine Email-Adresse und eine Telefonnummer angegeben, unter welcher er auch am Kurstag / Reisetag für kurzfristige Infos, Rückfragen und Absagen erreichbar bist. Er ist auch für die unmittelbare Weiterleitung der übermittelten Informationen an alle auf der Rechnung ausgewiesenen Teilnehmer verantwortlich.
Soweit in der Ausschreibung nichts anderes genannt ist, können Jugendliche unter 16 Jahren an sämtlichen Veranstaltungen nur in Begleitung eines Erwachsenen teilnehmen.

Buchungsbestätigung

Die Skizunft versendet nach dem Eingang der Anmeldung per Email eine Zahlungsaufforderung, welche innerhalb des genannten Zahlungszieles zu begleichen ist. Die Bezahlung kann ausschließlich per Überweisung erfolgen. Die Anmeldung ist erst nach dem Geldeingang auf das Konto der Skizunft Laupheim gültig. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs, bis zur Vollbelegung der Veranstaltung,  berücksichtigt.  In diesem Fall erhält der Anmelder eine Buchungsbestätigung.

Rücktritt

Rücktritte vom Reisevertrag müssen in jedem Fall schriftlich durch den verantwortlichen Anmelder über den Link „Buchung verwalten“ in der Bestätigungsemail erfolgen. Der Rücktritt wird an dem Tag wirksam, an dem die Rücktrittserklärung bei der Skizunft. Nichterscheinen bei Reiseantritt gilt ebenfalls als Rücktritt.
Bei einem Rücktritt von einer Veranstaltung fallen folgende Kosten an:
– bis 21 Tage vor Reisebeginn:  keine Kosten
– bis 7 Tage vor Reisebeginn:    50% des Reisepreises
– danach werden 100% des Reisepreises einbehalten

Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweiligen Ausschreibung. Werden einzelne Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, ergeben sich daraus keine Vergütungsansprüche.

Absage / Änderungen durch die Skizunft Laupheim

Bei ungenügender Schneelage oder schlechten Witterungsverhältnissen kann die Skiausfahrt / der Skikurs abgesagt werden. Bei endgültiger Absage werden möglichst keine Kosten berechnet. Bei einem Abbruch der Ausfahrt aufgrund höherer Gewalt behalten wir uns vor, einen Teil des Reise-/Kurspreises zur Deckung der entstandenen Kosten einzubehalten.
Wir behalten uns vor, Ausfahrten bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Schneemangel bzw. entsprechenden Wetterverhältnissen auch kurzfristig abzusagen.
Durch unvorhersehbare Einflüsse behalten wir uns vor Reiseziel, Unterkunft oder Ähnliches kurzfristig zu ändern.

Abfahrtsstellen und Abfahrtszeiten

Die für die jeweilige Veranstaltung gültigen Abfahrtszeiten und -stellen sind der Ausschreibung zu entnehmen. Eine Beförderung oder Teilnahme kann nur garantiert werden, wenn sich der Teilnehmer 10 Minuten vor der genannten Zeit an der jeweiligen Abfahrtsstelle / am jeweiligen Startpunkt einfindet.

Versicherung, Haftung und Aufsichtspflicht

Die Einwilligung zur Teilnahme eines Minderjährigen an einer Ausfahrt gilt durch die Zustimmung auf der Homepage durch die Anmeldung als erteilt. Durch die Einwilligung gestattet der Erziehungsberechtigte dem Minderjährigen an der dort bezeichneten Ausfahrt teilzunehmen. Er übernimmt die alleinige Verantwortung. Der Erziehungsberechtigte wird darauf hingewiesen, dass die Skizunft Laupheim keine Aufsicht während der Ausfahrt übernimmt. Sofern die Teilnahme an einem Skikurs gebucht ist, beschränkt sich die Aufsicht ausschließlich auf den Zeitraum während der Abhaltung des Skikurses.
Für Ausrüstungsgegenstände wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.
Die Skizunft Laupheim übernimmt keine Haftung für nicht von ihr zu vertretende Verluste, Diebstahl, Beschädigungen, Unglücksfälle, Unfälle, Verspätungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten, sowie höhere Gewalt.
Ebenso behält sich die Skizunft Laupheim einen Kursausschluss vor, wenn die Ausrüstung nicht den geltenden Sicherheitsstandards entspricht. Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr besteht in diesem Fall nicht.
Jeder Teilnehmer ist an die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Anweisungen der verantwortlichen Personen, sowie an die für Übernachtungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, usw. geltenden Ordnungsbestimmungen gebunden. Erhebliche Verletzungen davon berechtigen uns, den Betreffenden von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Sehen wir uns gezwungen, einen Teilnehmer nach vorheriger Ankündigung vom Reiseort zurückzuschicken, so hat dieser seine Rückreisekosten selbst zu tragen. Bei Minderjährigen trifft diese Verpflichtung den/die Erziehungsberechtigten. Weitergehende Schadensersatzansprüche zu unseren Gunsten bleiben unberührt.

Beförderungshaftung

Unsere Ausfahrten, welche eine von uns organisierte Anreise per Bus beinhalten, unterliegen §2 Abs. 5a PBefG. Bei Beförderungen mit Omnibussen haftet der jeweilige Busunternehmer im Rahmen der Haftpflichtversicherungsvorschriften bzw. der gesetzlichen Bestimmungen. Das von uns ausgewählte Busunternehmen (in der Regel Fromm Reisen, Wain) ist Inhaber einer Personenbeförderungsgenehmigung.
Die Beförderung mit Privat-PKW erfolgt auf eigene Verantwortung der Mitreisenden.

Pass,- Visa-, Devisen- und Zollbestimmungen

Für die Einhaltung der den jeweiligen zwischenstaatlichen Reiseverkehr regelnden Bestimmungen hat jeder Teilnehmer selbst Sorge zu tragen. Alle Kosten und Nachteile, die aus Nichtbeachtung von Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Durchfahrtslandes entstehen, gehen zu Lasten des Verursachers.

Datenschutz

Unsere aktuelle Datenschutzerklärung ist Teil des Vertrages und kann unter www.skizunft-laupheim.de/datenschutz eingesehen werden.

Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos und Videos

Mit der Anmeldung erteile ich mein Einverständnis, dass Fotos und Videos auf den ich und/oder von mir angemeldete Personen zu erkennen sind, für Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Jahresprogramm, Zeitung oder Internet) genutzt werden dürfen.

Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Allgemeines

Für sämtliche Streitigkeiten aus Reiseverträgen mit der Skizunft Laupheim gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Wir empfehlen die DSV-aktiv Skiversicherung.
Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.